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zu § 148 VersVG (Csoklich)

Csoklich7. LfgJänner 2021

Die Vorschrift des § 67 Abs. 1 Satz 2 ist auf die Transportversicherung nicht anzuwenden.

Inhaltsübersicht

Schrifttum:

Bodis, Das Quotenvorrecht im deutschen und englischen Transportversicherungsrecht, TranspR 2008, 1;

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