1 [entfallen; Art 1 Z 5 VersVermNov]
Die bisher speziell für Kreditvermittler vorgesehenen Bestimmungen betreffend Informationsaustausch und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in § 136h sollen nun in § 372i2 gemeinsam für Versicherungsvermittlung und Kreditvermittlung geregelt werden; damit kann der bisherige § 136h entfallen. (EB VersVermNov)