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zu § 136e GewO 1994

Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher4. AuflAugust 2020

Kreditvermittlung 1 , 2

 

(1) 3Kreditvermittlung ist die Vermittlung von Krediten im Sinne des § 136a Abs. 1 Z 2 lit. b sowie im Sinne des § 117 Abs. 2 Z 5.4 Kein Kreditvermittler ist, wer lediglich Verbraucher direkt oder indirekt mit einem Kreditgeber oder Kreditvermittler in Kontakt bringt.

Seite 1475

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