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zu § 136b GewO 1994

Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher4. AuflAugust 2020

Wertpapiervermittler 1

 

(1) Einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Wertpapiervermittler bedarf es für die Ausübung der im § 1 Z 45 WAG 2018 genannten Tätigkeiten.2 Tätigkeiten als gebundener Vermittler gemäß § 1 Z 44 WAG 2018 dürfen nicht ausgeübt werden.3

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