vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 1339 ABGB (Danzl)

Danzl3. AuflOktober 2022

Aufgehoben durch BGBl 1974/496.

1
In den Mat11JAB 1240 BlgNR 13. GP . wurde die mit 1.1.1975 in Kraft getretene22Art II BGBl 1974/496. Aufhebung damit begründet, dass „§ 1339 ABGB wegen der darin verwendeten Begriffe zum Teil bereits überholt ist und als materiell-strafrechtliche Bestimmung nicht in das ABGB gehört. Im Übrigen besteht an der Beibehaltung dieser Bestimmung kein Bedürfnis.“

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte