1.1. Persönliche, örtliche und sachliche Einschränkungen
Hanusch, Kommentar zur Gewerbeordnung (22. Lfg 2016) zu § 121 GewO - Kommentierung Rz 11
Mithilfe von besonderen Voraussetzungen normiert der Gesetzgeber für das Handwerk der Rauchfangkehrer Einschränkungen in persönlicher, örtlicher und sachlicher Hinsicht. So darf das Handwerk der Rauchfangkehrer nur von