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ABGB: Großkommentar zum ABGB - Klang-Kommentar
GesbR, Fenyves/Kerschner/Vonkilch
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zu § 1208 ABGB (Artmann)
Artmann
3. Aufl
Oktober 2016
6. Abschnitt
Auflösung
Die Gesellschaft wird aufgelöst:
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§ 1208