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zu § 116 EheG (Höllwerth)

Höllwerth2. AuflSeptember 2021

Die Feststellung des Ehebruchs in einem Urteil auf Scheidung der Ehe von Tisch und Bett hat die gleiche Wirkung wie nach § 9 die Feststellung eines Ehebruchs in einem Scheidungsurteil.

[Stammfassung]

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