(aufgehoben)
Regelungsgegenstand dieser Bestimmungen waren - zusammen mit § 115 - ursprünglich steuer- und gebührenrechtliche Fragen. Die GmbH-Novelle 1980 hat diese Bestimmungen als gegenstandslos aufgehoben. Zur Ersetzung des § 115 durch den zuständigen Ausschuss des Nationalrats vgl § 115 Rn 1.