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zu § 1110 ABGB (Pesek)

Pesek4. AuflNovember 2014

* Auf Grundlage der Kommentierung der Vorauflagen von Univ.-Prof. Dr. Martin Binder.

 

§ 1110. Wenn bei dem Bestandvertrage kein Inventarium errichtet worden ist; so tritt die nämliche Vermutung, wie bei Fruchtnießung (§ 518) ein.

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