Mappenberichtigung
Bei Plänen über Vermessungen für den im § 52 Z 5 VermG angeführten Zweck (Mappenberichtigung) sind die §§ 8 und 9 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen anzuwenden:
Mappenberichtigung
Bei Plänen über Vermessungen für den im § 52 Z 5 VermG angeführten Zweck (Mappenberichtigung) sind die §§ 8 und 9 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen anzuwenden:
