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zu § 10 EStG

Sadlo/Renner13. AuflDezember 2012

Siehe EStR, Rz 3819-3844.

 

(1) Bei natürlichen Personen kann bei der Gewinnermittlung eines Betriebes ein Gewinnfreibetrag nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gewinnmindernd geltend gemacht werden:

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