Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher4. AuflAugust 2020
Fremdenführer
(1) 1Einer Gewerbeberechtigung2 für die Ausübung des Fremdenführergewerbes (§ 94 Z 21) bedarf es für die Führung3 von Personen, um ihnen