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zu § 106 EheG (Höllwerth)

Höllwerth2. AuflSeptember 2021

aufgehoben durch § 1 Z 1 Gesetz vom 26.6.1945 über Maßnahmen auf dem Gebiete des Eherechtes, des Personenstandsrechtes und des Erbgesundheitsrechtes StGBl 1945/31.

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