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GewO: Kommentar, Hanusch
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zu § 104 GewO (Hanusch)
Hanusch
11. Lfg
März 2004
Kommentierung
Inhaltsübersicht
1. Drogisten
1.1. Vorbehaltsbereich
Hanusch
, Kommentar zur Gewerbeordnung (11. Lfg 2004) zu § 104 GewO Rz 1
1
Eine Gewerbeberechtigung für das Drogistengewerbe (§ 94 Z 14) ist erforderlich, um den Kleinhandel mit bestimmten Waren auszuüben, und zwar:
mit Giften,
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