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zu § 103 IO (Jelinek)

Jelinek2. AuflOktober 2022

Inhalt der Anmeldung

 

(1) In der Anmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können.

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