Materialien
IA EB zur Nov 2000 (IA/168 A 21. GP NR, zu Anh 1 Z 79)
»Im Anhang I der ÄnderungsRL ist für diese Vorhabenstypen festgelegt: Raffinerien für Erdöl (ausgenommen Unternehmen, die nur Schmiermittel aus Erdöl herstellen) - ohne Schwellenwert. Die Regelung betreffend Raffinerien wurde im Vergleich zu Anhang 1 des UVP - G 1993 unverändert beibehalten.«