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Vorwort (Schramm)

Schramm1. LfgAugust 2020

Wie auch die zweite Auflage (2009) ist die vorliegende Auflage einer Novellierung des Vergaberechts geschuldet. Mit dem Vergaberichtlinienpaket 2014 „Öffentliche Auftragsvergabe“ hat der europäische Gesetzgeber den klassischen-, sektoralen- sowie Konzessionsbereich durch drei eigenständige Richtlinien neu geregelt (RL 2014/23/EU , RL 2014/24/EU , RL 2014/25/EU ) – mit dem Ziel das Vergaberecht zu modernisieren, flexibler, klarer, transparenter und unbürokratischer zu gestalten sowie die relevante Rechtsprechung des EuGH und EuG zu kodifizieren. Diese Vorgaben wurden vom österreichischen Gesetzgeber mit dem Vergaberechtsreformgesetz 2018 im BVergG 2018 sowie im BVergG Konzessionen 2018 umgesetzt. Gegenüber dem BVergG 2006 ist das BVergG 2018 um rund 30 Paragraphen gewachsen und umfasst nunmehr 382 Paragraphen und 20 Anhänge. Wesentliche Neuerungen und Änderungen sind insbesondere in den Bereichen elektronische Vergabe, Innovationspartnerschaft, Verhandlungsverfahren und der Vereinheitlichung von Fristen zu orten.

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