Die freundliche Aufnahme des ersten Bandes unseres Kommentars hat uns darin bestärkt, den eingeschlagenen Weg einer wissenschaftlich fundierten, an den Bedürfnissen der Praxis orientierten Kommentierung der Strafprozessordnung konsequent weiterzugehen.
Auf der Basis dieser Prämisse behandelt jetzt Band 2 – unter Einbeziehung des Strafprozessrechtsänderungsgesetzes II 2016 (BGBl I 2016/121) – das Haupt- und Rechtsmittelverfahren (§§ 210 bis 296a).