Mit dem vorliegenden Kommentar zu JN und ZPO soll die von den Herausgebern und vom Verlag erkannte Lücke zwischen einem Groß- und einem Kurzkommentar geschlossen werden. Dies soll mit einem Werk „aus der Praxis für die Praxis“ geschehen. Für diese Praxisnähe steht das Bearbeiterteam, das sich weitgehend aus VertreterInnen der Anwalt- und Richterschaft zusammensetzt.