Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wurde auf Basis unionsrechtlicher Vorgaben ein Paradigmenwechsel bei der Bekämpfung niedrigbesteuerter Auslandseinkünfte im österreichischen Körperschaftsteuerrecht herbeigeführt. Einerseits wurden gesetzliche Anpassungen beim altbekannten Methodenwechsel für Ausschüttungen ausländischer Gesellschaften vorgesehen, andererseits wurde eine Hinzurechnungsbesteuerung gänzlich neu eingeführt. Die vormals in Österreich weitgehend unangetastete steuerliche Abschirmwirkung ausländischer Körperschaften wird damit unter bestimmten Voraussetzungen vollkommen durchbrochen.

