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Vorwort

4. AuflOktober 2021

Am 25. Mai 2018 hat eine neue Zeitrechnung im europäischen Datenschutzrecht begonnen. Seit diesem Tag ist die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung oder kurz DSGVO) unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das erklärte Ziel der DSGVO ist es, die Grundrechte der Bürger im digitalen Zeitalter zu stärken und Geschäftstätigkeiten national und international zu erleichtern, indem die Datenschutzregeln im digitalen Binnenmarkt vereinfacht und vereinheitlicht werden. Die DSGVO ersetzt die Richtlinie 95/46/EG aus dem Jahr 1995 und die auf deren Grundlage jeweils ergangenen nationalen Umsetzungsvorschriften. Der Unionsgesetzgeber hat sich dabei bewusst für das Instrument der Verordnung entschieden, damit innerhalb der Union ein gleichmäßiges Datenschutzniveau gewährleistet ist. Eine eingehende Auseinandersetzung mit den Vorgaben der DSGVO ist daher auch für den deutschen Rechtsanwender unabdingbar.

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