Das Erscheinen des Körperschaftsteuerkommentars von Achatz/Kirchmayr im Jahr 2011 fiel mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I Nr 2010/111) zusammen, das gleichzeitig den Schlusspunkt der Kommentierungsarbeiten darstellte. Die Rechtsentwicklung durch den Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Finanzverwaltung hat seither freilich keinen Halt gemacht. So sehen sich die Rechtsanwender unter anderem mit wichtigen Neuerungen im Bereich der Kapitalvermögens- und Grundstücksbesteuerung, der Abschaffung der Firmenwertabschreibung in der Unternehmensgruppe, der Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Zinsen beim fremdfinanzierten Beteiligungserwerb, der Einführung von Abzugsverboten für Managergehälter und für konzerninterne Zins- und Lizenzgebührzahlungen in Niedrigsteuerländer sowie der Ablöse der Körperschaftsteuerrichtlinien 2001 durch die Körperschaftsteuerrichtlinien 2013 konfrontiert. Ziel des vorliegenden Update-Kommentars ist es, diese körperschaftsteuerrechtlichen Entwicklungen aufzugreifen und solcherart die Grundkommentierung des Körperschaftsteuerkommentars von Achatz/Kirchmayr zu ergänzen.