Die Novelle des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG) im Juni 2023 war lange erwartet und intensiv diskutiert worden. Sie hat eine bestehende Regelungslücke geschlossen und war ein wesentlicher Schritt nach vorne für viele wichtige Kernbereiche wie Energieeffizienz, Klimaschutz, Ausbau erneuerbarer Energieträger und Versorgungssicherheit – nur leider um einige Jahre zu spät. Zum einen waren wesentliche gesetzliche Bestimmungen des EEffG mit Jahresende 2020 befristet und zum anderen hätte die Richtlinie (EU) 2018/2002 zur Änderung der Energieeffizienz-Richtlinie (EU) 2012/27 (die sogenannte „EED II“) bereits im Jahr 2020 umgesetzt werden sollen. Zusätzlich hat die globale Energiekrise ab 2022 gezeigt, dass die Reduktion des Energieverbrauchs ein wesentlicher Grundpfeiler des staatlichen Handelns sein soll.
