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VI.1.3 ERLASS: „Sicherheitsvertrauenspersonen – keine Bestellung von Lehrlingen“

8. AuflJänner 2025

Zur Auswahl und Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) gemäß § 10 ASchG und § 4 SVP-VO wird Folgendes mitgeteilt:

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