VERORDNUNG DER BUNDESREGIERUNG VOM 7. DEZEMBER 1982 BETREFFEND DIE EINRÄUMUNG VON PRIVILEGIEN UND IMMUNITÄTEN AN BEDIENSTETE VON IM WIENER INTERNATIONALEN ZENTRUM UNTER-GEBRACHTEN BÜROS VON SPEZIALORGANISATIONEN DER VEREINTEN NATIONEN
BGBl 624
Auf Grund des § 1 Abs. 1 und 8 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1977, BGBl. Nr. 677, über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Internationale Organisationen wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:

