vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vereinigte Arabische Republik (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN1. LfgDezember 2001

Seite 1

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vereinigten Arabischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.11Das Abkommen ist gemäß der Bestimmung seines Art. XXVI Abs. 2 am 28. 10. 1963 in Kraft getreten. Es ist daher in Österreich für die Steuerjahre wirksam, die am oder nach dem 1. Jänner 1961 beginnen.
Zur Vermeidung der Doppelbesteuereung bei einem und demselben Steuersubjekt bedienen sich die Vertragspartner grundsätzlich des sogenannten Quellenzuteilungsprinzipes, nur in Ausnahmsfällen wie z. B. bei Dividenden, Zinseneinkünften und Filmlizenzgebühren des Anrechnungsverfahrens.

BGBl. Nr. 293/1963

Die Republik Österreich und die Vereinigte Arabische Republik, von dem Wunsche geleitet, zum Zwecke der Beseitigung von Hindernissen des internationalen Handels und der Kapitalinvestitionen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, sind übereingekommen wie folgt:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!