In allen Verfahren für folgende Schriftsätze:bloße Anzeigen, Urkundenvorlagen und Mitteilungen an das Gericht;Ansuchen bei Gericht und bei anderen Behörden um Erteilung von Auskünften, Bestätigungen, Zeugnissen, Abschriften oder Ausfertigungen, um Akteneinsicht oder um Rückstellung von Beilagen;