vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Spanien (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN93. LfgNovember 2024

Abkommen11Gemäß Art. 29 Abs 2 des Abkommens tritt dieses am 1. Jänner des dem Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Jahres in Kraft und seine Bestimmungen finden von diesem Zeitpunkt an Anwendung. Danach ist das vorliegende Abkommen am 1. Jänner 1968 in Kraft getreten. Siehe jedoch Art. 29 Abs. 3.zwischen der Republik Österreich und Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

BGBl Nr 395/1967 idF BGBl 709/199522Das Änderungsprotokoll v 24. 2. 1995, BGBl 709/1995, ist nach Austausch der Ratifikationsurkunde am 19. 9. 1995 gem seinem Punkt 5 mit 1. November 1995 in Kraft getreten. Seine Bestimmungen finden nach diesem Punkt 5 auf die Steuern aller Veranlagungsjahre Anwendung, die nach dem 31. Dezember 1995 beginnen.

Die Republik Österreich und Spanien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, sind übereingekommen wie folgt:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte