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Schweden (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN84. LfgFebruar 2021

ABKOMMEN11Das Abkommen ist am 29. Dezember 1959 in Kraft getreten. Es ist in Österreich auf die Steuern anzuwenden, die für die Zeit nach dem 31. Dezember 1958 erhoben werden (Artikel 26).VOM 14. MAI 1959 ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH SCHWEDEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN

BGBl. Nr. 39/1960 idF BGBl. Nr. 341/1970, BGBl. Nr. 132/1993, BGBl. Nr. III 75/2007, BGBl. Nr. III 55/2010

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