Seite 1ABKOMMEN VOM 13. JÄNNER 2004 ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK POLEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
(BGBl. III 12/2005)
Die Republik Österreich und die Republik Polen, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

