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Pkw-Angemessenheitsverordnung

Sadlo/Renner13. AuflDezember 2012

Angemessenheit von Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen

Verordnung des BMF, BGBl II 2004/466

Zu § 20 Abs 1 Z 2 lit b und § 12 Abs 1 Z 2 KStG wird verordnet:

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