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Oberösterreich

60. LfgNovember 2006

 Gesetz vom 17. Juli 1973 LGBl 59 über den Betrieb von Motorschlitten (O.Ö. Motorschlittengesetz)

IdF der LG LGBl 1993/31 und LGBl 2001/90

Der o.ö. Landtag hat beschlossen:

 Geltungsbereich; Begriffsbestimmung

§ 1. (1) Dieses Gesetz regelt den Betrieb von Motorschlitten außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr (§ 1 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, in der geltenden Fassung).

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