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Moldau (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN1. LfgMai 2005

Seite 1

ABKOMMEN VOM 29. APRIL 2004 ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK MOLDAU ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN

(BGBl. III 160/2004)

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Moldau, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

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