Seite 1ABKOMMEN VOM 10. SEPTEMBER 2007 ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK MAZEDONIEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
(BGBl. III 9/2008)
Die Republik Österreich und die Republik Mazedonien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

