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Kärnten (Schrank)

Schrank7. AuflMärz 2023

Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten vom 18. Mai 2010, hinsichtlich der Festlegung von Öffnungszeiten und Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe (Kärntner Öffnungszeiten-Verordnung 2010)

LGBl. 2010/29 i.d.F. 2011/67, 2012/41, 2013/27 und 2018/29

Auf Grund der §§ 4a Abs 1 und 2, 5 Abs. 2 und 3, und 7 Z 1 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. 62/2007, wird verordnet:

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