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Italien (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion des Verlages95. LfgOktober 2025

Abschnitt III
Besteuerung des Einkommens

 

(1) Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, einschließlich der Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, dürfen in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem dieses Vermögen liegt.

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