Die RL nennt die Regelungsgegenstände, die im Hinblick auf im Effektengiro übertragbare Wertpapiere dem Recht des Landes unterliegen, in dem das maßgebliche Konto geführt wird. Solche Regelungsgegenstände sind:
Rechtsnatur und dingliche Wirkung;Anforderungen an Bestellung und Besitzverschaffung;