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Internationales Privatrecht

Zahradnik/Krumhuber2. AuflOktober 2011

Die RL nennt die Regelungsgegenstände, die im Hinblick auf im Effektengiro übertragbare Wertpapiere dem Recht des Landes unterliegen, in dem das maßgebliche Konto geführt wird. Solche Regelungsgegenstände sind:

Rechtsnatur und dingliche Wirkung;Anforderungen an Bestellung und Besitzverschaffung;

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