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Inhaltsübersicht - § 251 FinStrG

Fellner8. LfgJänner 2008

Amtsverschwiegenheit und Steuergeheimnis

1-3

Abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht (§ 48a BAO)

4-11a

Durchführung von Abgaben-, Monopol- oder Finanzstrafverfahren (§ 48a Abs 4 lit a BAO)

12

Offenbarung auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung (§ 48a Abs 4 lit b BAO)

13-16

Preisgabe im zwingenden öffentlichen Interesse (§ 48a Abs 4 lit b BAO)

17-24

Fehlen eines schutzwürdigen Interesses und Zustimmung des an der Geheimhaltung Interessierten (§ 48a Abs 4 lit c BAO)

25-26

Zum Tatbestand nach § 251 FinStrG

27-30

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