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II. Funktionsdauer

Rüffler/Koppensteiner3. AuflJuli 2007

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1. Im Unterschied zu der Anordnung in § 30 b Abs 2 ist die Amtsdauer entsandter Aufsichtsratsmitglieder nicht endterminiert (Reich-Rohrwig I Rn 4/124, Kostner/Umfahrer Rn 380, Wünsch Rn 23). Die analoge Anwendung von § 30 b Abs 2 kommt wegen Abs 3 (vgl § 30 b Abs 3) nicht in Betracht.

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