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I. Grundlagen

Rüffler/Koppensteiner3. AuflJuli 2007

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1. Entwicklung. Die Novelle 1980 hat § 16 - Parallelnorm in Deutschland: § 38 dGmbHG - durchgreifend verändert. Für Abs 2 gab es vorher kein Gegenstück. In Abs 3 wurde - in Reaktion auf die vorher gegenteilige Rechtsprechung - klargestellt, dass das Gericht das Vorliegen des behaupteten wichtigen Grundes zu überprüfen hat. Das IRÄG 1997 hat Abs 2 novelliert. Die Bestimmung enthält nunmehr auch eine Regelung über die Abberufung von Fremdgeschäftsführern.

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