Am 13.12.2002 hat die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht auf ihrer 19. diplomatischen Sitzung das Übereinkommen über das auf bestimmte Rechte im Zusammenhang mit zwischenverwahrten Wertpapieren anzuwendende Recht (sogenanntes Haager Wertpapier-Übereinkommen) angenommen. Beim Haager Wertpapier-Übereinkommen, das in der Textsammlung dieses Buches abgedruckt ist, handelt es sich um einen multilateralen – noch nicht in Kraft getretenen – Vertrag, mit dem die Rechtsunsicherheiten bei grenzübergreifenden Wertpapiergeschäften ausgeräumt werden sollen. Gegenstand des Übereinkommens ist die Bestimmung der anwendbaren Rechtsordnung für sachenrechtliche Verfügungen über Wertpapiere, die von Intermediären verwahrt werden. Das im internationalen Sachenrecht geltende Prinzip der lex rei sitae – wonach das Recht des Landes, in dem die Sache belegen ist, zur Anwendung gelangt – führt in der Praxis bei internationalen Wertpapiertransaktionen zu kaum lösbaren Schwierigkeiten, weil die Belegenheitsorte der physischen Wertpapiere nur schwer zu ermitteln sind und bei Depotverfügungen die Sachenrechte aller Staaten, in denen Miteigentumsanteile an Sammelbeständen verwahrt werden, zu beachten wären.
