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Einleitung (Görg)

Görg1. AuflApril 2020

A. Grundlagen

I. „Wettbewerb“ als Begriff

Wettbewerbsbegriff

1
Wettbewerb als reales Phänomen zu definieren ist kaum möglich, zumal die ihm immanente Ausübungsfreiheit der Marktteilnehmer eine Vorabfestlegung von Marktprozessen, die sich hieraus ergeben, nicht zulässt (Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG38, Einl Rn 1.6 mwN; zu den Versuchen einer Begriffsbestimmung durch die Rechtswissenschaft vgl statt vieler Sosnitza in MünchKomm UWG3, Grundl Rn 12 f).

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