Die Organisation der Studierenden in Form der als Körperschaften eingerichteten Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten wird oft als im internationalen Kontext einzigartig angesehen. Dies ergibt sich nicht zuletzt aus der Einbeziehung der Studierenden in die Verwaltung der Universitäten, die auch als akademische Selbstverwaltung1 bezeichnet wird. Die einzelnen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten wie auch die Bundesvertretung wurden als Selbstverwaltungskörperschaften mit Pflichtmitgliedschaft aller Studierenden eingerichtet. Ebenso wurden sie mit einem Begutachtungsrecht für Gesetze ausgestattet. Ein solches kommt nach österreichischem Recht insbesondere noch den gesetzlichen Berufsvertretungen zu, zu denen die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten jedoch nicht zählen.2
