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e. Gutschrift der Zwischensteuer

Stangl2. AuflNovember 2009

II/421
Nach § 24 Abs 5 KStG ist die in einem vergangenen Veranlagungszeitraum auf Erträge und Einkünfte iSd § 13 Abs 3 Z 1 und 2 KStG entfallene und bereits entrichtete Zwischensteuer der Privatstiftung unter bestimmten Voraussetzungen gutzuschreiben.

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