Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 31. Oktober 1988 LGBl 59, mit der die Inkrafttretenstermine für die Einführung des neuen Kennzeichensystems festgesetzt werden
Auf Grund des Artikels V Abs. 5 der 12. Kraftfahrgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 375/1988, wird verordnet:
§ 1
Der 1. Jänner 1990 wird als Inkrafttretenstermin festgesetzt für

