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Brasilien (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN88. LfgOktober 2022

Abkommen11Da die Ratifikationsurkunden am 1. 7. 1976 ausgetauscht wurden, ist das Abkommen gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 am 1. 7. 1976 in Kraft getreten. Es gilt nach dieser Bestimmung für alle Steuern, die für das Kalenderjahr 1977 und die folgenden Jahre erhoben werden.vom 24. 5. 1975 zwischen der Republik Österreich und der ­Föderativen Republik Brasilien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

BGBl. Nr. 431/1976

Die Republik Österreich und die Föderative Republik Brasilien, vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, sind übereingekommen wie folgt:

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