Seite 1ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND BOSNIEN UND HERZEGOWINA ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
BGBl III 2011/168
Die Republik Österreich und Bosnien und Herzegowina, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

