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Belgien (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN88. LfgOktober 2022

Abkommen11Der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgte am 13. Juni 1973. Das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 28 am 28. Juni 1973 in Kraft getreten. Es ist in Österreich auf die im Abzugswege erhobenen Steuern von Einkünften anzuwenden, die dem Bezugsberechtigten nach dem 31. Dezember 1973 zugeflossen sind, für die sonstigen Steuern, die für die Jahre nach 1973 erhoben wurden.zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern

BGBl. Nr. 415/1973 idF BGBl III 2016/7

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