vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel XXIII (Weber/Poppenwimmer)

Weber/Poppenwimmer2. AuflOktober 2024

Art. XXIII Die Bestimmungen der Artikel XIII, XIV, XV, XVI und XVIII treten erst mit Beginn der Wirksamkeit der Jurisdiktionsnorm in Kraft.

Art XXIII ist gegenstandslos.

Seite 16

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!